Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung
mit unseren Kunden. Der Kunde erkennt sie ausdrücklich als
für ihn verbindlich an. Darüber hinaus verzichtet der
Kunde ausdrücklich auf die Einbeziehung eigener Geschäftsbedingungen.
Solche Geschäftsbedingungen werden in keinem Fall Vertragsbestandteil.
§ 2 Vertragsschluss
1. Unsere Produktpalette
umfasst – wahlweise mit oder ohne Montage – die Lieferung
von Küchen und Badmöbeln. Zusätzlich bieten wir
an, die ausgesuchten Küchen und Badmöbel nach vom Kunden
vorgegebenen Raummaßen und etwaig geäußerten speziellen
Wünschen zu planen.
2. Unsere Angebote und
Preise sind freibleibend. Sie begründen keinerlei Selbstverpflichtung.
In rechtlicher Hinsicht handelt es sich bei den Angeboten um nichts
anderes, als die unverbindliche Aufforderung, ggf. eine Bestellung
aufzugeben.
3. Durch die Bestellung
der gewünschten Waren und Leistungen gibt der Kunde ein verbindliches
Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab.
4. Wir sind dazu berechtigt,
dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen nach Zugang durch Zusendung
einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der bestellten
Ware anzunehmen. Die Auftragsbestätigung erfolgt schriftlich
bzw. durch Übermittlung einer E-Mail. Nach fruchtlosem Ablauf
der zweiwöchigen Frist gilt das Angebot als abgelehnt.
5. Wünscht der Kunde eine spezielle Planung, gilt ergänzend
Folgendes: Nach Abschluss der Planungsarbeiten werden wir ein konkretes
Vertragsangebot unterbreiten, an das wir uns eine Woche lang gebunden
halten. Nimmt der Kunde das Angebot an, kommt der Vertrag unter
Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
§ 3 Preise
1. Die jeweils angegebenen
Preise für unsere Waren und Leistungen verstehen sich als
Endpreise, je nach Auszeichnung inklusive oder exklusive gesetzlicher
Mehrwertsteuer.
2. Der Preis umfasst
nicht die Liefer- und Versandkosten, etwaiges Zubehör sowie
Aufwendungen für Montage und sonstige Nebenleistungen.
3. Mit der Aktualisierung
unserer Angebote werden alle früheren Preise und sonstigen
Angaben über Waren ungültig.
4. Maßgeblich für die Rechnungsstellung ist der Preis
zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes des Kunden.
§ 4 Planungskosten, Zahlung, Fälligkeit und Verzug
1. Die erste Planung
einer Küche oder eines Badmöbels ist kostenfrei. Sofern
der Kunde weitere Planungen oder Planänderungen wünscht,
können wir diese Leistungen von der Zahlung einer angemessenen
Vergütung abhängig machen. Tritt dieser Fall ein, werden
wir die Höhe der Vergütung vorab offenlegen, sodass der
Kunde anschließend entscheiden kann, ob er zusätzliche
Planungsleistungen wünscht oder nicht. Kommt es aufgrund der
Planung zu einem rechtswirksamen Vertrag, bei dem der Kunde seine
Willenserklärung nicht widerruft, werden die Planungskosten
mit dem vereinbarten Endpreis verrechnet.
2. Die Bezahlung der
Ware erfolgt per Vorkasse, wobei wir dem Kunden zu dessen Absicherung
auf Anforderung – gegen Berechnung der uns entstehenden Kosten – eine
Vertragserfüllungsbürgschaft zukommen lassen werden.
Nach unserer Wahl ist im Einzelfall Zahlung per Nachnahme, durch
Kreditkartenzahlung, per Bankeinzug oder auf Rechnung möglich.
3. Bei Zahlung per Vorkasse
verpflichtet sich der Kunde, den vereinbarten Preis unverzüglich
nach Vertragsschluss auf das von uns angegebene Konto zu überweisen.
Geht der Betrag vollständig, spätestens binnen fünf
Tagen nach Datum unserer Auftragsbestätigung auf dem Konto
ein, gewähren wir einen Preisnachlass von 2 Prozent. Alternativ – dann
allerdings ohne Preisnachlass – kann sich der Kunde dafür
entscheiden, 50 % bei Vertragsschluss und 50 % in bar bei Lieferung
(vor Übergabe und/oder Montage) zu zahlen. Wünscht der
Kunde eine andere Zahlungsregelegung, bedarf diese zu ihrer Wirksamkeit
einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
4. Befindet sich der
Kunde in Zahlungsverzug, hat er währenddessen jede Fahrlässigkeit
zu vertreten. Er haftet wegen der Leistung auch für Zufall,
es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten
sein würde.
5. Während des Verzuges ist der Kaufpreis zu verzinsen. Der
Verzugszinssatz beträgt 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz
pro Jahr. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht
beteiligt ist, beträgt der Zinssatz 8 Prozentpunkte über
dem Basiszinssatz.
6. Die Geltendmachung
weitergehender Schadenersatzansprüche ist nicht ausgeschlossen.
7. Die endgültige Rechnungsstellung erfolgt nach erbrachter
Leistung.
§ 5 Lieferung, Gefahrübergang
1. Die Lieferung erfolgt
durch Übersendung der Waren an die vom Kunden mitgeteilte
Adresse.
2. Etwaig genannte Liefertermine
und Lieferfristen sind stets unverbindlich, es sei denn, dass ausdrücklich
etwas anderes vereinbart und von uns schriftlich bestätigt
wurde.
3. Vereinbarte Lieferfristen
beginnen einen Tag nach Eingang der vom Kunden geschuldeten Zahlung
auf unserem Konto.
Jede Erfüllung der unsererseits geschuldeten Leistung innerhalb
der Lieferfrist durch höhere Gewalt, Streik, Rohstoffmangel
oder aus sonstigen von uns nicht zu vertretenen Umständen
ganz oder teilweise verhindert, verlängert sich die Lieferzeit
um die Dauer der Behinderung.
4. Lieferung erfolgt
durch ein Transportunternehmen unserer Wahl zu speditionsüblichen
Zeiten von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr (montags bis freitags).
Verpackungs- und Versandkosten
werden gesondert berechnet. Zu einer Rücknahme der Verpackung
sind wir nicht verpflichtet. Wenn ausnahmsweise Verpackungsmaterial
zurückgenommen wird, dann nur unmittelbar bei Lieferung.
Zu den Lieferkosten (Verpackung/Versand)
zählen auch die üblichen Kosten der Einlagerung. Diese
allerdings nur, soweit die Lagerung einen Zeitraum von maximal
drei Wochen nicht
überschreitet. Muss die
Ware aus Gründen, die dem Verantwortungsbereich des Kunden
zuzuordnen sind, über diesen Zeitraum hinaus eingelagert werden,
sind wir dazu berechtigt,
angemessene Lagerkosten in Rechnung zu stellen.
Bei bestellter Anlieferung
bis hinter die erste abschließbare Tür (ohne Vertragen)
ist durch den Auftraggeber sicher zu stellen, dass die Anfahrt
mit LKW ungehindert möglich ist, der Vertrageweg vom LKW bis
zur Wohnung weniger als 30 Meter beträgt, der Vertrageweg
befestigt ist etc..
Bei Anlieferung inkl.
Vertragen in den Verwendungsraum gelten neben den unter vorgenannten
Punkten, dass das Treppenhaus und die Türdurchgangsmaße
normal geräumig sind. Das Vertragen versteht sich inkl. 2.
OG/UG ohne Fahrstuhl. Darüber hinaus wird ein Aufpreis pro
Geschoss pauschal i.H. von 35,-€ berechnet sofern kein geeigneter
Fahrstuhl vorhanden ist. Der Auftraggeber hat Wohnen 24 über
evtl. Besonderheiten zu informieren.
Besondere vor Anlieferung
vom Auftraggeber nicht angegebene Erschwernisse bei der Anlieferung,
dem Vertragen werden nach Aufwand zu Lasten des Auftraggebers ggf.
nachträglich nach Zeitaufwand oder Pauschale berechnet.
Eine vergebliche Anlieferung
aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, wird pauschal
mit 250,- € Ausfallkosten berechnet.
Anlieferung auf Inseln
werden nach Aufwand abgerechnet.
5. Sollte sich der Kunde
dafür entschieden haben, 50 % bei Anlieferung zu zahlen und
diese Zahlung dann aber nicht ordnungsgemäß leisten,
sind wir dazu berechtigt, die Auslieferung zu verweigern. Sämtliche
aus der Anlieferung resultierenden Kosten, insbesondere Fahrtkosten,
Kommissionierungskosten etc. können – unter Vorbehalt
weitergehender Schadenersatzansprüche – gesondert in
Rechnung gestellt werden.
6. Wir behalten uns das
Recht vor, aus begründetem Anlass Teillieferungen vorzunehmen.
7. Ist der Kunde Unternehmer
und handelt er in dieser Eigenschaft, geht mit der Übergabe
der Ware an die Transportperson die Gefahr auf den Kunden über.
Ist der Kunde Verbraucher,
geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der Ware erst auf den Kunden über, wenn dieser
die Ware in Besitz nimmt oder sich in Annahmeverzug begibt.
8. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen,
die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft
ab auf den Kunden über. Wir haften dann insbesondere nicht
für Verlust, Wertminderung oder Beschädigung durch Feuer,
Diebstahl, Witterungseinflüsse etc.. Zur Versicherung der
Ware sind wir nicht verpflichtet.
§ 6 Verzug
Was die unsererseits
geschuldeten Leistungen anbelangt, ist Verzug im Rechtssinn frühestens
dann eingetreten, wenn wir nach Ablauf einer vom Käufer zu
setzenden Nachfrist von mindestens vier Wochen noch immer nicht
vertragsgemäß geleistet haben.
§ 7 Montage
Sofern der Vertragsumfang
auch den Aufbau/die Montage
beinhaltet, ist es Sache
des Kunden, die notwendigen Versorgungsleistungen (Strom, Wasser,
Abwasser)
auf seine Kosten vorzuhalten.
Anschlüsse werden ausschließlich
ab vorhandenem Wandanschluss
gem. DIN und Norm vorgenommen.
Die Wandanschlüsse müssen
sich im eingeplanten
Bereich befinden. Der Auftraggeber hat dafür
zu sorgen, dass zum vereinbarten
Termin montieren werden kann. Eine vergebliche Anfahrt aus Gründen,
die der Auftraggeber zu vertreten hat, wird
pauschal mit 350,- € Ausfallkosten
berechnet.
§ 8 Urheber-/Nutzungsrecht
Von uns erstellte Planungen
unterfallen dem Urheberschutz. Der Kunde ist verpflichtet, Informationen,
Unterlagen aller Art, insbesondere Zeichnungen und alle sonstigen
Tatsachen, die ihm im Rahmen des Vertrages und seiner Abwicklung
bekannt geworden sind, vertraulich zu behandeln, Dritten, insbesondere
Wettbewerbern von uns, nicht zugänglich zu machen und nur
für Zwecke dieses Vertrages zu nutzen. Schuldhafte Pflichtverletzungen
berechtigen uns zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.
Sollte der Kunde vom
Kauf der Planungsleistung (Küche/Badmöbel) Abstand nehmen,
sind zuvor überlassene Unterlagen, Zeichnungen, Fotos oder
sonstige Daten unverzüglich an uns herauszugeben.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware bleibt bis
zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Vor Eigentumsübergang
ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung
oder Umgestaltung ohne unsere ausdrückliche Einwilligung nicht
zulässig.
2. Der Eigentumsvorbehalt
erstreckt sich auf sämtliche, auch künftig entstehenden
Forderungen aus unserer Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.
3. Im Falle einer Ver-/Bearbeitung
oder Verwendung der Vorbehaltsware i. S. d. § 947 und § 950
BGB mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen, steht uns ein
Miteigentumsanteil an der neuen Sache in Höhe des dem Kunden
berechneten Preises einschließlich Umsatzsteuer zu. Der Kunde
verwahrt die Sache unentgeltlich für uns.
4. Der Kunde darf die
Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang
und gegen sofortige Bezahlung oder unter Eigentumsvorbehalt veräußern.
Zu anderen Verfügungen, insbesondere zur Sicherungsübereignung
und zur Verpfändung ist er nicht befugt.
5. Der Kunde tritt schon
jetzt seine Forderungen aus einem etwaigen Weiterverkauf der Vorbehaltsware
einschließlich der entsprechenden Forderungen aus Wechseln
bzw. Schecks mit allen Nebenrechten an uns ab. Wir nehmen die Abtretung
an.
Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen
mit anderen, uns nicht gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis
verkauft wird, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des Betrages,
den wir dem Kunden für die mitveräußerte Vorbehaltsware
einschließlich Umsatzsteuer berechnet haben.
6. Für den Fall, dass die Forderungen des Kunden aus dem Weiterverkauf
in einem Kontokorrent aufgenommen werden, tritt der Kunde hiermit
bereits jetzt seine Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber
seinem Vertragspartner in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware
an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die Abtretung erfolgt in
Höhe des Weiterverkaufspreises der Vorbehaltsware einschließlich
Umsatzsteuer und für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom
Kunden zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren, zu
einem Gesamtpreis verkauft wird, nur in Höhe des Rechnungswertes
unserer Ware.
7. Der Kunde ist bis
auf Widerruf berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen einzuziehen.
Eine Weiter-Abtretung oder Weiter-Verpfändung dieser Forderung
ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig.
8. Für den Fall, dass beim Kunden Umstände eintreten,
die nach unserer Auffassung eine Zielgewährung nicht rechtfertigen,
hat der Kunde auf unser Verlangen die Schuldner von der Abtretung
schriftlich zu benachrichtigen, uns alle Auskünfte zu erteilen,
Unterlagen vorzulegen und zu übersenden sowie Wechsel herauszugeben.
9. Übersteigt der Wert unserer Sicherung die Höhe unserer
Forderungen um mehr als 20 %, werden wir insoweit die Sicherung
nach unserer Wahl auf Verlangen des Kunden freigeben.
10. Der Kunde hat uns
den Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder die uns abgetretenen
Forderungen sofort schriftlich mitzuteilen und uns in jeder Weise
bei der Intervention zu unterstützen.
11. Die Kosten für die Erfüllung der vorgenannten Mitwirkungspflichten
bei der Verfolgung aller Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt sowie
für alle zwecks Erhaltung und Lagerung gemachten Verwendungen
trägt der Kunde.
§ 10 Rücktritt
1. Wir sind berechtigt,
vom Vertrag auch hinsichtlich eines noch offenen Teils der Lieferung
oder Leistung zurückzutreten, wenn falsche Angaben über
die Kreditwürdigkeit des Kunden gemacht worden oder objektiv
begründete Zweifel hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit
des Kunden entstanden sind und dieser auf unser Begehren weder
Vorauszahlung leistet noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit
erbringt oder wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren
eröffnet oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens
mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.
2. Unbeschadet unserer
Schadenersatzansprüche sind im Falle des Teilrücktritts
bereits erbrachte Teilleistungen vertragsgemäß abzurechen
und zu bezahlen.
§ 11 Gewährleistung
1. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre.
2. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt
ist oder bei Verträgen, die die Lieferung gebrauchter Sachen
beinhalten, beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr.
3. Wir sind darum bemüht, durch ständige Verbesserung
der Produktionsmethoden und Verbesserung der Qualitätskontrolle
die Qualität unserer Produkte fortwährend zu steigern.
Gleichwohl sind geringfügige Abweichungen – was Abmessungen,
Farbe und Oberflächen betrifft – nicht immer zu vermeiden.
Derartige Abweichungen stellen keinen Mangel dar.
4. Ist die Ware mangelhaft,
hat der Kunde das Recht, Nacherfüllung zu verlangen. Die Nacherfüllung
erfolgt nach unserer Wahl in Form der Beseitigung des Mangels oder
der Lieferung einer mangelfreien Sache.
Steht das vorerwähnte Wahlrecht ausnahmsweise – aus
welchen Gründen auch immer – dem Kunden zu, können
wir die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet
des § 275 Abs. 2 und 3 BGB verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen
Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache
in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage
zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung
ohne erhebliche Nachteile für den Kunden zurückgegriffen
werden könnte. Der Anspruch des Kunden beschränkt sich
in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; unser
Recht, auch diese unter den vorgenannten Voraussetzungen zu verweigern,
bleibt unberührt.
Sollten Mängel vorliegen, wird dem Kunden in Ausnahmefällen
ein angemessener Einbehalt (max. 10 % des Inkassobetrages, bei
100% geleisteter Vorkasse max. 5% des Rechnungsbetrages) gestattet.
Darüber hinaus ist in jedem Falle eine ausdrückliche
schriftliche Genehmigung durch Wohnen 24 erforderlich.
5. Ist der Vertrag für beide Teile ein Handelsgeschäft,
hat der Kunde die Ware unverzüglich – spätestens
binnen fünf Tagen – nach der Ablieferung zu untersuchen.
Findet sich ein Mangel hat er uns diesen unverzüglich – spätestens
binnen einer Frist von weiteren drei Tagen - anzuzeigen. Unterlässt
der Kunde die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn,
dass es sich um einen Mangel handelt, der bei Untersuchung nicht
erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, muss
die Anzeige unverzüglich – spätestens binnen drei
Tagen – nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls
gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
Diese Bestimmungen gelten
nicht, wenn der Mangel arglistig verschwiegen wurde. Zur Erhaltung
der Rechte des Kunden genügt die rechtzeitige Absendung der
Anzeige.
6. Liefern wir zum Zwecke
der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so können wir
vom Kunden Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe
der §§ 346 -348 BGB verlangen.
7. Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige
Maßnahmen des Kunden bei Aufstellung, Montage, Anschluss,
Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen
Anspruch gegen uns.
§ 12 Haftung
1. Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper
und Gesundheit entstehende Schäden haften wir nur, soweit
diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem
Handeln oder auf schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht
durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen beruhen.
Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadenersatz ist ausgeschlossen.
Die Bestimmungen des
Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.
2. Nach dem jetzigen
Stand der Technik kann die Datenkommunikation über das Internet
nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet
werden. Wir haften daher nicht für die jederzeitige Internetverfügbarkeit.
3. Bei Verträgen, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt
ist, beschränkt sich eine mögliche Haftung unsererseits
in jedem Fall auf den typischerweise bei Geschäften der vorliegenden
Art entstehenden Schaden. Höchstens können 120 % des
Nettovertragspreises verlangt werden.
§ 13 Aufrechnungsverbot und Zurückbehaltungsrechte
1. Der Kunde ist nicht
berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen unsere Zahlungsansprüche
aufzurechnen, es sei denn, die Forderung des Kunden ist unstreitig
oder rechtskräftig festgestellt.
2. Der Kunde ist nicht
berechtigt, unseren Zahlungsansprüchen Rechte auf Zurückbehaltung – auch
aus Mängelrügen – entgegenzuhalten, es sei denn,
sie resultieren aus dem selben Vertragsverhältnis.
§ 14 Pauschalierung von Schadenersatzansprüchen
Sofern der Vertrag aus vom Kunden zu vertretenen Gründen nicht zur Durchführung
gelangt, sind wir – unbeschadet der Geltendmachung weitergehender Ansprüche – dazu
berechtigt, eine Schadenspauschale in Höhe von 20 % des Vertragspreises
zu verlangen. Dem Kunden bleibt allerdings ausdrücklich vorbehalten, nachzuweisen,
dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 15 Datenschutz
Alle zur Durchführung des Auftrages erforderlichen personenbezogenen Daten
werden in maschinenlesbarer Form gespeichert und vertraulich behandelt. Die für
die Bearbeitung eines Auftrages notwendigen Daten wie Name und Adresse werden
im Rahmen der Durchführung der Lieferung an die mit der Lieferung beauftragten
Unternehmen weitergegeben.
§ 16 Gerichtsstand, Erfüllungsort, Rechtswahl
1. Alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis unterliegen dem Recht
der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
2. Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag
ist der Sitz unserer Gesellschaft.
3. Gerichtsstand für alle gegenwärtigen oder sich zukünftig aus
dem Vertragsverhältnis – auch soweit es einen etwaigen Rücktritt
betrifft – ergebenen Streitigkeiten ist das für den Sitz unserer Gesellschaft
zuständige Amts- bzw. Landgericht, sofern nicht für die Streitigkeit
ein ausschließlicher Gerichtsstand besteht.
Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt nur für den Fall, dass der Kunde Kaufmann,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik
Deutschland hat.
§ 17 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeine Geschäftsbedingungen ungültig
oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen
hiervon unberührt.
Widerrufsbelehrung (gilt nur für Fernabsatzgeschäfte):
Sofern Sie Verbraucher
im Sinne des § 13 BGB sind, können Sie Ihre Vertragserklärung
innerhalb von 30 Tagen
ohne Angabe von Gründen in Textform
(z. B. Brief, Fax, E-Mail)
oder durch Rücksendung der Sache
widerrufen. Die Frist
beginnt am Tag nach Erhalt
dieser in Textform noch
gesondert mitzuteilenden
Widerrufsbelehrung, wenn
Sie zu diesem Zeitpunkt
sämtliche
nach dem Fernabsatzrecht
erforderlichen Informationen
erhalten haben und
sämtliche
für den elektronischen
Geschäftsverkehr spezifischen Pflichten erfüllt sind.
Bei einer Warenlieferung
beginnt die Frist erst
am Tag nach Erhalt der
Sache zu laufen, wenn
Sie zu diesem Zeitpunkt
diese in Textform noch
gesondert mitzuteilende
Widerrufsbelehrung erhalten
haben und die vorgenannten
Pflichten erfüllt sind. Zur Wahrung
der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs
(oder der Sache) Der
Widerruf ist zu richten
an:
Wohnen 24 GmbH & Co.KG, Mindener Str. 185, 32049 Herford
- Telefaxnummer: 05221/69999-00 – e-mail: info@kueche24.com
Widerrufsfolgen
(gilt nur für Fernabsatzgeschäfte):
Im Falle eines wirksamen
Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren
und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben.
Kann der Kunde die empfangene
Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem
Zustand zurückgewähren, muss er insoweit ggf. Wertersatz
leisten.
Die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme
entstandene Verschlechterung bleibt dabei außer Betracht.
Darüber hinaus gilt die Wertersatzpflicht für den
Fall, dass der Verbraucher die empfangene Leistung ganz oder
teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren
kann, bei der Überlassung von Sachen nicht, wenn die Verschlechterung
der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie
sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen
ist. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden.
Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Kunden abgeholt.
Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, soweit
die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der
Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von EUR
40,00 nicht übersteigt oder wenn der Kunde bei einem höheren
Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die
Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung
erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung für
den Kunden kostenfrei.
Ende der Widerrufsbelehrung für
Fernabsatzgeschäfte
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